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   OLG Stuttgart, 04.08.1988 - 2 W 62/88   

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https://dejure.org/1988,8581
OLG Stuttgart, 04.08.1988 - 2 W 62/88 (https://dejure.org/1988,8581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.08.1988 - 2 W 62/88 (https://dejure.org/1988,8581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. August 1988 - 2 W 62/88 (https://dejure.org/1988,8581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung; Klagebefugnis bei Wettbewerbsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.1988 - 2 W 62/88
    Daß die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Wettbewerbshandlung eine solche Annahme rechtfertigen, zeigen auch die Fälle, in denen die Rechtsprechung ein erst durch die beanstandete Handlung begründetes Wettbewerbsverhältnis angenommen hat, weil das an sich nicht generell mit dem Betroffenen in Wettbewerb stehende Unternehmen sich an dessen Ruf und Leistung sowie an den Werbewert anhängt und für sein Unternehmen ausbeuten will (BGH GRUR 1985, 550 - Dimple; 1983, 247 - Rolls Royce).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.1988 - 2 W 62/88
    Das ist dann der Fall, wenn die Parteien nur durch die beanstandete Handlung in Wettbewerb getreten sind, im übrigen aber als Unternehmen verschiedenen Branchen angehören (BGH WRP 1972, 165 = GRUR 1972, 553 - statt Blumen Onko-Kaffee; von Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rn. 32).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.1988 - 2 W 62/88
    Daß die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Wettbewerbshandlung eine solche Annahme rechtfertigen, zeigen auch die Fälle, in denen die Rechtsprechung ein erst durch die beanstandete Handlung begründetes Wettbewerbsverhältnis angenommen hat, weil das an sich nicht generell mit dem Betroffenen in Wettbewerb stehende Unternehmen sich an dessen Ruf und Leistung sowie an den Werbewert anhängt und für sein Unternehmen ausbeuten will (BGH GRUR 1985, 550 - Dimple; 1983, 247 - Rolls Royce).
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